Anzeige wg. arglistiger Täuschung

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20. Februar 2015

Ich möchte beginnen mit einer Botschaft an die Züchterin in Stinstedt:

DAS MASS IST VOLL

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Ich muss darauf hinweisen, dass es keine gerichtliche Verurteilung gibt, insofern gilt auch für die Züchter
im Sinne des Strafrechtes die Unschuldsvermutung. Aber es besteht ein dringender Tatverdacht.

Im zivilrechtlichen Sinne aber haftet die Züchterin aus mehreren Gründen für ihr Verhalten und ihre
kranke Nachzucht. Es kommt Schadensersatz in Betracht, Gewährleistungshaftung und Produkthaftung.
Letzteres ist von einem Verschulden unabhängig. Ein Verstecken hinter dem Kaufvertrag dürfte
erfolglos bleiben, da es sich um eine "Allgemeine Geschäftsbedingung" handelt und keinen
augehandelten Kaufvertrag. Soweit Passagen den Käufer unangemessen benachteiligen, können
sie von einem Gericht für unwirksam erklärt werden.

Mir liegen mehrer Verträge vor, so dass ich den AGB-Charakter der Kaufvertäge beweisen kann.

Meine Anzeige besteht aus belastbaren Fakten und offenen Fragen. Da eine Ermittlung und
Klärung der offenen Fragen für mich unmöglich ist, kann es sich hier nur um meine Meinung
handeln, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung. Diese Anteile sind mit einem Fragezeichen
behaftet oder klar als meine persönliche Meinung beschrieben. Ich gebe hier auch nur einen
Teil meiner Anzeige wider, nicht alles ist für die Öffentlichkeit geeignet.

Insgesamt stellt sich für mich das Ganze als arglistige Täuschung dar
( meine Meinung und Auslegung der Ereignisse )

Es bleibt jedem überlassen, sich aus diesem Vortrag eine eigene Meinung zu bilden.

Und hier sind meine Gründe, warum ich Anzeige erstattet habe und glaube, dass es sich um
arglistige Täuschung handelt.


Teil 1

Teil 2
die Methode

Teil 3
ein paar Fakten

Teil 4
Darsko

Teil 5
Theorie der Erbkrankheiten

Teil 6
Jesabell